Terrasse genehmigungspflichtig grevenbroich
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)
die standsicherheit ihrer terrasse hängt maßgeblich von einer fachgerechten gründung ab. Dabei sind folgende normen und vorschriften relevant:
§ 13 bauo NRW fordert die sicherstellung der standsicherheit.
Er schreibt vor, dass die gründungstiefe frostfrei sein muss. In deutschland, insbesondere in nordrhein-westfalen, bedeutet dies in der regel eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante (gok), um frosthebungen zu vermeiden (abschnitt 6.2(1)p und nationaler anhang für deutschland).
Bei solchen böden ist eine sorgfältige planung der gründungstiefe und ggf. Der drainage unerlässlich. Ein bodengutachten ist bei genehmigungspflichtigen vorhaben fast immer sinnvoll und oft sogar vorgeschrieben.
Fundamenttypen und deren anwendung
die wahl des fundamenttyps hängt von der bodenbeschaffenheit, der größe und abstandsflächen ab welcher höhe meschede der terrasse sowie den kosten ab.Bei lehmboden sind maßnahmen gegen frost und staunässe besonders wichtig.
| fundamenttyp | mindesttiefe (gok) | material / bemerkung | kostenschätzung (pro m², rein material/arbeit) |
| punkt-/plinthenfundament | 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) | c20/25 beton; quadratischer querschnitt min.
30x30 cm |
ca. 80-120 € / stück |
| streifenfundament | wintergarten bauen ohne baugenehmigung aurich-land80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) | c20/25 beton; breite min. 30 cm, bewehrung nach statik | ca.
100-150 € / lfd. Meter |
| plattenfundament (unbewehrt) | 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) unter sauberkeitsschicht | c20/25 beton; dicke 15-20 cm, unter sauberkeitsschicht und kapillarbrechender schicht (kies) | ca. 180-250 € / m² (ohne unterbau) |
| plattenfundament (bewehrt) | 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) unter sauberkeitsschicht | c25/30 beton; dicke 20-25 cm, bewehrung nach statik, unter sauberkeitsschicht und kapillarbrechender schicht | ca.
250-350 € / m² (ohne unterbau) |
Häufige fehler und deren vermeidung
als baustatiker begegne ich immer wieder denselben problemen, die zu mängeln oder bauverzögerungen führen können:- fehlende frostsicherung: eine zu geringe gründungstiefe (< 80 cm) führt zu frosthebungen, rissen und schäden an der terrassenkonstruktion.
ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung wegen fehlender plinten, die nicht die vorgeschriebene frosttiefe von 80 cm erreichten - prüfen sie stets den bodengutachten und die einhaltung der din en 1997-1.
- unzureichende drainage bei lehmboden: lehmboden ist wasserundurchlässig.
Ohne eine effektive drainage (z.B. Sickerschicht aus kies oder drainagerohre) kann sich wasser stauen und zu setzungen, schimmelbildung oder feuchtigkeitsschäden führen.
- mangelndes bodengutachten: ohne kenntnis der genauen bodenklasse und tragfähigkeit kann die gründung nicht optimal dimensioniert werden. Dies führt entweder zu überdimensionierten (teuren) oder unterdimensionierten (unsicheren) fundamenten.
Bei genehmigungspflichtigen vorhaben fordert die bauaufsicht in grevenbroich oft ein solches gutachten.
- nichtbeachtung von abstandsflächen: terrassen, auch wenn sie verfahrensfrei sind, müssen die abstandsflächen zu nachbargrundstücken einhalten (§ 6 bauo NRW). Bei nichteinhaltung drohen rückbauauflagen.
- unzureichende lastableitung: eine terrasse, insbesondere wenn sie später überdacht wird, muss die lasten sicher in den baugrund ableiten können.
Fehlberechnungen führen zu verformungen und schäden an der struktur.