Terrasse genehmigungspflichtig grevenbroich

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

die standsicherheit ihrer terrasse hängt maßgeblich von einer fachgerechten gründung ab. Dabei sind folgende normen und vorschriften relevant:
  • bauo NRW: allgemeine anforderungen an die standsicherheit und gebrauchstauglichkeit von bauvorhaben.

    § 13 bauo NRW fordert die sicherstellung der standsicherheit.

  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): regelt die ausführung von erdarbeiten, inklusive des aushubs für fundamente. Hierin sind auch aspekte des frostschutzes von gründungssohlen indirekt relevant, da der bodenaushub entsprechende tiefen erreichen muss.
  • din en 1997-1 (eurocode 7 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen konstruktionen, teil 1: allgemeine regeln): dieser eurocode ist die maßgebliche norm für die bemessung von fundamenten.

    Er schreibt vor, dass die gründungstiefe frostfrei sein muss. In deutschland, insbesondere in nordrhein-westfalen, bedeutet dies in der regel eine mindesttiefe von 80 cm unter geländeoberkante (gok), um frosthebungen zu vermeiden (abschnitt 6.2(1)p und nationaler anhang für deutschland).

  • bodenbeschaffenheit in grevenbroich: teile von grevenbroich sind durch lösslehm- und tonböden geprägt, die eine hohe wasserempfindlichkeit aufweisen können.

    Bei solchen böden ist eine sorgfältige planung der gründungstiefe und ggf. Der drainage unerlässlich. Ein bodengutachten ist bei genehmigungspflichtigen vorhaben fast immer sinnvoll und oft sogar vorgeschrieben.

Fundamenttypen und deren anwendung

die wahl des fundamenttyps hängt von der bodenbeschaffenheit, der größe und abstandsflächen ab welcher höhe meschede der terrasse sowie den kosten ab.

Bei lehmboden sind maßnahmen gegen frost und staunässe besonders wichtig.

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fundamenttyp mindesttiefe (gok) material / bemerkung kostenschätzung (pro m², rein material/arbeit)
punkt-/plinthenfundament 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) c20/25 beton; quadratischer querschnitt min.

30x30 cm

ca. 80-120 € / stück
streifenfundament 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) c20/25 beton; breite min. 30 cm, bewehrung nach statik ca.

100-150 € / lfd. Meter

plattenfundament (unbewehrt) 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) unter sauberkeitsschicht c20/25 beton; dicke 15-20 cm, unter sauberkeitsschicht und kapillarbrechender schicht (kies) ca. 180-250 € / m² (ohne unterbau)
plattenfundament (bewehrt) 80 cm (frostfrei nach din en 1997-1) unter sauberkeitsschicht c25/30 beton; dicke 20-25 cm, bewehrung nach statik, unter sauberkeitsschicht und kapillarbrechender schicht ca.

250-350 € / m² (ohne unterbau)

hinweis: die kostenschätzungen sind richtwerte und können je nach region, materialverfügbarkeit und ausführendem unternehmen stark variieren. Eine detaillierte kalkulation durch einen fachmann ist unerlässlich.

Häufige fehler und deren vermeidung

als baustatiker begegne ich immer wieder denselben problemen, die zu mängeln oder bauverzögerungen führen können:
  • fehlende frostsicherung: eine zu geringe gründungstiefe (< 80 cm) führt zu frosthebungen, rissen und schäden an der terrassenkonstruktion.

    ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung wegen fehlender plinten, die nicht die vorgeschriebene frosttiefe von 80 cm erreichten - prüfen sie stets den bodengutachten und die einhaltung der din en 1997-1.
  • unzureichende drainage bei lehmboden: lehmboden ist wasserundurchlässig.

    Ohne eine effektive drainage (z.B. Sickerschicht aus kies oder drainagerohre) kann sich wasser stauen und zu setzungen, schimmelbildung oder feuchtigkeitsschäden führen.

  • mangelndes bodengutachten: ohne kenntnis der genauen bodenklasse und tragfähigkeit kann die gründung nicht optimal dimensioniert werden. Dies führt entweder zu überdimensionierten (teuren) oder unterdimensionierten (unsicheren) fundamenten.

    Bei genehmigungspflichtigen vorhaben fordert die bauaufsicht in grevenbroich oft ein solches gutachten.

  • nichtbeachtung von abstandsflächen: terrassen, auch wenn sie verfahrensfrei sind, müssen die abstandsflächen zu nachbargrundstücken einhalten (§ 6 bauo NRW). Bei nichteinhaltung drohen rückbauauflagen.
  • unzureichende lastableitung: eine terrasse, insbesondere wenn sie später überdacht wird, muss die lasten sicher in den baugrund ableiten können.

    Fehlberechnungen führen zu verformungen und schäden an der struktur.