Mindestabstand terrassenüberdachung grenze aschheim

Lokale vorschriften und grenzabstände in aschheim (bayern)

die einhaltung der lokalen vorschriften ist für jedes bauvorhaben von entscheidender bedeutung. Für ihre terrassenüberdachung in aschheim, einer gemeinde in oberbayern, ist primär die bayerische bauordnung (baybo) maßgeblich. Ergänzend dazu sind die festsetzungen des jeweils gültigen bebauungsplans der gemeinde aschheim sowie eventuelle örtliche bauvorschriften zu prüfen.

wichtiger hinweis zu abstandsflächen und grenzbebauung: gemäß baybo §57 abs. 1 nr. 1b sind terrassenüberdachungen bis zu einer fläche von 30 m² und einer tiefe von 3 m in bayern genehmigungsfrei, sofern sie nicht im widerspruch zu den festsetzungen eines bebauungsplans stehen und die abstandsflächen des gebäudes einhalten oder in diesen liegen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ohne terrasse genehmigungsfrei espen an die grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Eine sogenannte privilegierte grenzbebauung, die in bestimmten fällen den bau ohne einhaltung der abstandsflächen an der grenze erlaubt, ist in baybo §6 abs.

9 geregelt. Prüfen sie insbesondere die maximal zulässige länge (z.B. 9 m an einer grenze) und höhe (z.B. 3 m).

um die genauen anforderungen für ihr spezifisches grundstück zu ermitteln, empfehle ich dringend:
  • Einsicht in den flächennutzungsplan und den bebauungsplan der gemeinde aschheim beim örtlichen bauamt.
  • Prüfung der aktuellen fassung der bayerischen bauordnung (baybo), insbesondere §§ 6 (abstandsflächen) und 57 (verfahrensfreie bauvorhaben).
  • Eine frühzeitige kontaktaufnahme mit dem bauamt aschheim bei unsicherheiten.

Technische anforderungen: baugrund, fundamentierung und bemessung

die standsicherheit ihrer terrassenüberdachung hängt maßgeblich von einer fachgerechten fundamentierung ab, insbesondere bei schwierigen baugrundverhältnissen wie lehmboden.

Hierbei sind verschiedene normen und technische regeln zu beachten.

Baugrunduntersuchung und bodenklassifikation

vor der fundamentplanung ist eine qualifizierte einschätzung des baugrunds unerlässlich. Bei lehmboden, der in aschheim vorkommen kann (z.B. Moränenlehm), ist besondere vorsicht geboten. Lehmboden ist bindig, wasserempfindlich und neigt bei wasserzutritt und frost zu volumenänderungen (schrumpfen bei trockenheit, quellen bei nässe/frost).

Eine erste einschätzung kann durch eine einfache bodenprobe erfolgen, idealerweise aber durch ein bodengutachten gemäß din 1054 und din en 1997-1 (eurocode 7).

  • klassifizierung nach din 18196: lehm fällt in die bodengruppen wie ul, tl, ol (schluffiger, sandiger, organischer lehm).

    Diese klassifizierung ist entscheidend für die bemessung.

  • frostempfindlichkeit: lehm ist oft frostempfindlich (fe 2 bis fe 3 nach din 18196), was eine ausreichende gründungstiefe erfordert.

Fundamentierung und frostsicherheit

für die bemessung von fundamenten ist der eurocode 7 (din en 1997-1) in verbindung mit dem nationalen anhang (na) für deutschland maßgebend.

Die ausführung der erdarbeiten, einschließlich der tiefen für gräben und fundamente, regelt die din 18300 (vob/c erdarbeiten), abschnitt 3.2.1. Eine frostfreie gründungstiefe von mindestens 80 cm unter geländeoberkante ist in mitteleuropa standard und bei bindigen, frostempfindlichen böden wie lehm unbedingt einzuhalten.

Dies verhindert, dass sich durch frost-tau-wechselhebungen und -setzungen die fundamente und somit die überdachung bewegen.

Statische bemessung

die standsicherheit der überdachung selbst und ihrer fundamente muss nach den anerkannten regeln der technik nachgewiesen werden. Hierfür sind folgende lastannahmen und normen relevant:
  • eigenlasten: gewicht der konstruktion und eindeckung.
  • windlasten: nach din en 1991-1-4 (eurocode 1) in verbindung mit dem nationalen anhang.

    Aschheim liegt in windzone 1, aber lokale gegebenheiten (topografie, gebäudehöhe) beeinflussen die lasten.

  • schneelasten: nach din en 1991-1-3 (eurocode 1) in verbindung mit dem nationalen anhang. Aschheim liegt in schneelastzone 2, was eine charakteristische schneelast von 1,25 kn/m² bei geländehöhen bis 800 m bedeutet.
  • bemessung der bauteile:
    • Stahlkonstruktionen: din en 1993 (eurocode 3)
    • Holzkonstruktionen: din en 1995 (eurocode 5)
    • Betonfundamente: din en 1992 (eurocode 2)

Häufige fehler und deren vermeidung

als statiker habe ich im laufe der jahre zahlreiche fehler und deren konsequenzen gesehen.

Hier sind einige dokumentierte fälle und wie sie diese vermeiden können:

  • Fehlende baugrundbeurteilung:

    ein bauherr in aschheim erhielt die ablehnung für ein fundament, da der nachweis der tragfähigkeit des bodens fehlte. Ein einfaches bodengutachten oder zumindest eine qualifizierte baugrundbeurteilung nach din en 1997-1 ist bei bindigen böden unerlässlich, um setzungen oder ungleichmäßige tragfähigkeiten zu vermeiden.

    prüfen sie stets den baugrund!

  • Unzureichende frostsicherheit:

    eine terrassenüberdachung in einem nachbarort von aschheim zeigte nach dem ersten winter deutliche risse an den fundamenten und der aufständerung, da die fundamente nur 50 cm tief gegründet wurden. Dies führte zu frosthebungen und späteren setzungen.

    halten sie unbedingt die mindestgründungstiefe von 80 cm für frostfreiheit ein.

  • Ignorieren von abstandsflächen:

    ein bauherr in erding erhielt eine rückbauaufforderung für seine terrassenüberdachung, da diese die nach baybo §6 erforderliche abstandsfläche zur nachbargrenze überschritt und keine grenzbebauung zulässig war.

    Obwohl die überdachung an sich genehmigungsfrei gewesen wäre, verstieß sie gegen die abstandsregeln. informieren sie sich frühzeitig über die genauen abstandsregeln für ihr grundstück in aschheim und planen sie entsprechend.

  • Fehlende drainage bei hohem grundwasserstand:

    besonders bei lehmböden kann sich stauwasser bilden.

    Wenn der grundwasserstand saisonal hoch ist, kann dies zu problemen führen. Eine fehlende drainage um das fundament herum kann zu wassereintritt und einer beeinträchtigung der tragfähigkeit führen. Bei verdacht auf hohen grundwasserstand ist dies im bodengutachten abzuklären und ggf. Eine drainage nach din 4095 vorzusehen.