Abrissgenehmigung pv anlage herford

möchten sie eine photovoltaikanlage in herford errichten, die möglicherweise eine abrissgenehmigung erfordert, und sind unsicher, welche fundamente bei lehmboden nötig sind? Als zugelassener baustatiker nach §63 bauo NRW führe ich sie durch die wesentlichen technischen und genehmigungsrechtlichen schritte.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)

die standsicherheit einer pv-anlage auf freiflächen, insbesondere die dimensionierung der fundamente, richtet sich nach den geltenden normen und vorschriften.

Als grundlage dienen hierbei:

  • bauordnung NRW (bauo NRW): insbesondere § 62 bauo NRW regelt genehmigungsfreie vorhaben. Große freiflächen-pv-anlagen (z.B. > 30 m² grundfläche oder > 3 m höhe über geländeoberkante, je nach gemeinde) sind in der regel nicht genehmigungsfrei und erfordern einen bauantrag gemäß § 64 bauo NRW.

    Die bauvorlagen (nach § 65 bauo NRW) müssen statische berechnungen und einen bodengutachten enthalten.

  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm ist relevant für die ausführung von erdarbeiten, insbesondere für aushubtiefen und bodenklassifizierung. Gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1, sind fundamentgründungen in frostgefährdeten böden in deutschland in der regel mindestens 80 cm unter geländeoberkante auszuführen, um frostsicherheit zu gewährleisten.

    Für böden mit hoher tragfähigkeit kann in NRW lokal auch dachneigung komposthaufen pflicht niederkrüchten frosttiefe von 60 cm ausreichend sein, aber 80 cm ist der regelfall und die sichere wahl.

  • din en 1997-1 (eurocode 7 - geotechnische bemessung): dieser eurocode legt die allgemeinen regeln für die geotechnische bemessung von bauwerken fest.

    Er ist maßgeblich für die planung von fundamenten, die beurteilung der baugrundverhältnisse, die ermittlung der tragfähigkeit und setzungen sowie die anforderungen an baugrunduntersuchungen. Ein detailliertes bodengutachten gemäß eurocode 7 ist bei nicht-genehmigungsfreien anlagen unerlässlich.

für die konkrete dimensionierung von fundamenten sind die lasten aus eigengewicht der anlage, schnee- und windlasten (gemäß din en 1991-1-3 und din en 1991-1-4) sowie eventuelle verkehrslasten zu berücksichtigen.

Häufige fehler bei der planung und ausführung

als erfahrener baustatiker sehe ich immer wieder ähnliche fehler, die zu verzögerungen, kostensteigerungen oder sogar zur ablehnung von bauanträgen führen können:
  • fehlendes oder unzureichendes bodengutachten: ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung wegen fehlender plinten, nachdem der lehmboden bei frost zu setzungen führte.

    Prüfen sie stets das bodengutachten, um die tragfähigkeit und frostempfindlichkeit des bodens realistisch einzuschätzen. Ein einfaches, aber unzureichendes gutachten kann gravierende folgen haben.

  • nichtbeachtung der frosttiefe: fundamente, die nicht ausreichend tief gegründet sind (mindestens 80 cm in frostgefährdeten gebieten), können durch bodenfrost angehoben werden (frosthub).

    Dies führt zu verformungen und schäden an der pv-anlage.

  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: bei hohem grundwasserstand oder wasserundurchlässigen bodenschichten wie lehm ist eine effektive drainage entscheidend, um staunässe und den damit verbundenen frosthub zu vermeiden.
  • unzureichende berücksichtigung von wind- und schneelasten: eine unterschätzung dieser lasten kann zum versagen der tragkonstruktion der pv-anlage führen.

    Die berechnungen müssen gemäß din en 1991-1-3 und din en 1991-1-4 erfolgen.

  • ignorieren von abstandsflächen und brandschutz: auch genehmigungsfreie pv-anlagen müssen die abstandsflächen zu nachbargrundstücken und brandschutzanforderungen (z.B. Für wechselrichter) einhalten.