Abrissgenehmigung pv anlage herford
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, din en 1997-1)
die standsicherheit einer pv-anlage auf freiflächen, insbesondere die dimensionierung der fundamente, richtet sich nach den geltenden normen und vorschriften.
Als grundlage dienen hierbei:
- bauordnung NRW (bauo NRW): insbesondere § 62 bauo NRW regelt genehmigungsfreie vorhaben. Große freiflächen-pv-anlagen (z.B. > 30 m² grundfläche oder > 3 m höhe über geländeoberkante, je nach gemeinde) sind in der regel nicht genehmigungsfrei und erfordern einen bauantrag gemäß § 64 bauo NRW.
Die bauvorlagen (nach § 65 bauo NRW) müssen statische berechnungen und einen bodengutachten enthalten.
- din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm ist relevant für die ausführung von erdarbeiten, insbesondere für aushubtiefen und bodenklassifizierung. Gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1, sind fundamentgründungen in frostgefährdeten böden in deutschland in der regel mindestens 80 cm unter geländeoberkante auszuführen, um frostsicherheit zu gewährleisten.
Für böden mit hoher tragfähigkeit kann in NRW lokal auch dachneigung komposthaufen pflicht niederkrüchten frosttiefe von 60 cm ausreichend sein, aber 80 cm ist der regelfall und die sichere wahl.
- din en 1997-1 (eurocode 7 - geotechnische bemessung): dieser eurocode legt die allgemeinen regeln für die geotechnische bemessung von bauwerken fest.
Er ist maßgeblich für die planung von fundamenten, die beurteilung der baugrundverhältnisse, die ermittlung der tragfähigkeit und setzungen sowie die anforderungen an baugrunduntersuchungen. Ein detailliertes bodengutachten gemäß eurocode 7 ist bei nicht-genehmigungsfreien anlagen unerlässlich.
Häufige fehler bei der planung und ausführung
als erfahrener baustatiker sehe ich immer wieder ähnliche fehler, die zu verzögerungen, kostensteigerungen oder sogar zur ablehnung von bauanträgen führen können:
Prüfen sie stets das bodengutachten, um die tragfähigkeit und frostempfindlichkeit des bodens realistisch einzuschätzen. Ein einfaches, aber unzureichendes gutachten kann gravierende folgen haben.
Dies führt zu verformungen und schäden an der pv-anlage.
Die berechnungen müssen gemäß din en 1991-1-3 und din en 1991-1-4 erfolgen.